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Erkennungs- und Schwellenwertprüfung

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Mit Hilfe einer Erkennungs- und Schwellenwertprüfung wird die sensorische Wahrnehmungsfähigkeit der Prüfer untersucht. Die Schwellenwertprüfung enthält die Ermittlung von Reiz-, Unterschieds-, Erkennungs- und Sättigungsschwelle (DIN 10959, 10961). Ziel ist es, die Empfindlichkeit der Sinnesorgane zu überprüfen sowie die Auswahl und Schulung von Prüfern (vgl. Hildebrand 2008).

Erkennungs- und Schwellenwertprüfungen werden bei Grundgeschmacksarten eingesetzt. Hierbei wird eine wässrige Lösung mit aufsteigender Reihenfolge einer Stoffkonzentration (z. B. Zucker) verwendet. Wird bei der Testung eine Veränderung des Geschmacks zum ersten Mal erkannt, so handelt es sich um die Reizschwelle. Kann der Geschmacksstoff zugeordnet werden, so handelt es sich um die Erkennungsschwelle. Bei der Durchführung ist eine Rückverkostung nicht erlaubt.