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Qualitätsprüfung Deutschland

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DLG

Von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) mit Sitz in Frankfurt am Main werden regelmäßig Qualitätsprüfungen für Brot, Kleingebäck und Feine Backwaren ausgeschrieben. Hierbei werden die eingesandten Erzeugnisse von unabhängigen sensorischen Sachverständigen auf die sensorische Qualität geprüft. Bei erfolgreich bestandener Prüfung werden den Produkten Prämierungen verliehen, die zur Förderung der Herstellung und des Absatzes hochwertiger Erzeugnisse dienen.

Anforderungen an einen sensorischen Sachverständigen

Um als Sachverständiger bei offiziellen DLG-Qualitätsprüfungen teilzunehmen, sind eine Reihe von Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich.

Die erfolgreiche Teilnahme an Sensorikseminaren ist notwendig, um die persönliche Leistungsfähigkeit und die gustatorische Befähigung zu erlernen und objektiv beurteilen zu können. Sensorische Methoden wie z. B.:

  • Erkennen der Grundgeschmacksarten
  • Schwellenwertprüfungen (Reiz- und Erkennungsschwelle)
  • Rangordnungsprüfungen
  • Dreieckstest

helfen dabei, die sensorische Begabung zu fördern und die notwendigen Qualifikationen zu erreichen. Zusätzlich werden die Methodik und Technik des sensorischen Prüfens vermittelt.

Des Weiteren wird bei der Ausbildung zum Prüfer ein wesentlicher Teil der Zeit damit verbracht, gemeinsam Backwaren oder andere Lebensmittel mit Hilfe eines festgelegten Prüfschemas zu bewerten. Ziel ist es, eine gleichmäßige Fehleransprache und allgemein verbindliche Produktstandards zu definieren und den geschulten Umgang mit dem Prüfschema zu erlernen. Darüber hinaus muss jeder Prüfer bei beschreibenden und bewertenden Prüfungen grundlegende Kenntnisse über das Produkt und dessen Herstellung aufweisen.

Durchführung einer DLG-Qualitätsprüfung

Ein Prüfbogen ist in sechs Prüfmerkmale aufgeteilt:

  1. Form/Aussehen
  2. Oberflächen-, Krusteneigenschaften
  3. Lockerung und Krumenbild
  4. Struktur, Elastizität
  5. Geruch
  6. Geschmack

In jedem Prüfmerkmal können maximal 5 Punkte erreicht werden. Sind Produktfehler festgestellt worden, kommt es zur Abwertung. Zusätzlich besitzt jedes Prüfmerkmal einen Gewichtungsfaktor, der die Fehler entsprechend gewichtet. Form/Aussehen hat lediglich einen Gewichtungsfaktor von 2, während der Geschmack einen Gewichtungsfaktor von 6 aufweist.

Jedes Prüfmerkmal wird für sich alleine bewertet. Bei der Prüfung wird von „außen“ nach „innen“ getestet. Am Ende einer Prüfung erfolgt die Ermittlung einer Qualitätszahl, die mit einer möglichen Prämierung des Gebäckes einhergeht.