Laugengebäcke sollten nicht direkt auf Aluminiumblechen gebacken werden. Frische Lauge wirkt auf das Aluminium stark ätzend, sodass ein nicht unerheblicher Anteil an Aluminium auf das Gebäck übergehen kann. In Bayern darf der Aluminiumgehalt einen Höchstwert von 10 mg/kg Frischgewicht nicht übersteigen. Ansonsten wird das Lebensmittel (Laugengebäck) als nicht sicher beurteilt und ist nicht zum Verzehr geeignet, da erhöhte Aluminiumgehalte in Nahrungsmitteln zu Gesundheitsschäden führen können. Als Alternative kann Backpapier oder Backfolie verwendet werden sowie beschichtete Edelstahl- oder Aluminiumbleche.
Der Einsatz von Glasgewebe auf Aluminiumblechen, um den direkten Kontakt von Laugengebäcken mit dem Blech zu verhindern, wird als kritisch gesehen. Hierbei kann ebenfalls Lauge mit dem Aluminiumblech in Berührung kommen. Auch die Verwendung von Trennmitteln (z. B. Fett) ist nicht zu empfehlen, da hierdurch ein seifiger Geschmack auf das Gebäck übergehen kann. Bei Verwendung von Backpapier oder Folie gibt es immer eine schlechtere Hitzeübertragung, was bei dem Gebäck zu Rissen an den Seiten und am Boden führen kann. Bei Gebrauch von Backpapier oder -folie sind Laugenpfützen zu vermeiden.
Vergleich unterschiedlicher Backunterlagen: