Vor allem Teiglinge von Croissants und Plundergebäck werden betriebsüblich nicht direkt nach der Gare gebacken, sondern schockgefroren und auf Vorrat produziert. Aufgrund der physikalischen Lockerung durch die Teig-/Fettschichten eignen sich diese Produkte besonders für das Einfrieren nach der Gare und das Backen je nach Bedarf. Aber auch Kleingebäck wie Kaiserbrötchen oder Schnittbrötchen können aus dem gegärt gefrosteten Zustand gebacken werden.
Um die bestmögliche Qualität beim Backen von gegärt gefrosteten Teiglingen zu erzielen, bieten sich vor allem Umluft-Backöfen an. Hierbei werden spezielle Auftau- und Backprogramme verwendet, um die gefrorenen Teiglinge in einer ersten Phase zunächst im Ofen aufzutauen und anschließend zu backen. Siehe auch: Kapitel Laminierte Hefeeinteige und Kapitel Kälteführungen für Brot und Kleingebäck.